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BSG, 29.11.1978 - 5 RKn 17/77 |
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- BSG, 29.06.1978 - 5 RJ 58/77
Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit - …
Auszug aus BSG, 29.11.1978 - 5 RKn 17/77
Seine Gestaltungsfreiheit überschreitet der Gesetzgeber erst dann, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für eine gesetzliche Diffenrenzierung nicht finden läßt (so Urteil des erkennenden Senats vom 45.9.1978 - 5 RJ 58/77 - unter Hinweis auf BSG 51, 156, 457 und die dort zitierte einschlägige Rechtsprechung des BVerfG). - Drs-Bund, 11.08.1989 - BT-Drs 11/5065
Auszug aus BSG, 29.11.1978 - 5 RKn 17/77
Auch im Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der knappschaftlichen Rentenversicherung (BT-Drucks 11/5065) war zunächst eine dem späteren % 54 Abs # EKG entsprechende Regelung nicht. - Drs-Bund, 16.08.1989 - BT-Drs 11/5080
Auszug aus BSG, 29.11.1978 - 5 RKn 17/77
Der Ausschuß des Deutschen Bundestages für Sozialpolitik (vgl schriftlicher Bericht des Ausschusses, BT-Drucks 11/5080, III 4. Bericht des Abgeordneten Schüttler, S. 7, 42) hat aber an dem Vomhundertsatz von 4, 5 festgehalten und sich statt der Erhöhung des Steigerungssatzes dafür entschieden, die Pflichtbeiträge der ersten fünf Kalenderjahre des Arbeitslebens bei der Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht zu lassen, wenn dies zu einer höheren individuellen Rentenbemessungsgrundlage führt.